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Ausbildung zum Notarzt - Sich qualifizieren, um Leben zu retten

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Ausbildung zum Notarzt - Sich qualifizieren, um Leben zu retten


Ausbildung zum Notarzt - Sich qualifizieren, um Leben zu retten

Mindestens zweieinhalb Jahre Berufserfahrung muss ein Arzt mitbringen, bevor er die Zusatzbezeichnung Arzt für Notfallmedizin beantragen kann. Davon sind mindestens sechs Monate Erfahrung mit Notfällen nachzuweisen. Weitere Voraussetzungen sind eine 80-stündige Fortbildung, zu deren Inhalt es ein „Kursbuch“ der Bundesärztekammer gibt, und ausreichend Einsatzpraxis. Die Zusatzbezeichnung ersetzt nach und nach den bisherigen „Fachkundenachweis Rettungsdienst“. Nur wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann sich am Notdienst der Rettungsdienststandorte beteiligen.




„Manchmal können wir wirklich Leben retten“ – das ist für Dr. Dieter Stratmann die wichtigste Motivation für seine Tätigkeit als Notarzt. Zugleich beschreibt dieser Satz die wesentliche Aufgabe von Notärzten: Verletzte oder schwer Erkrankte außer Lebensgefahr zu bringen. Der Notarzt ist dafür verantwortlich, dass deren Zustand möglichst so lange stabilisiert wird, bis eine weitere Versorgung in einem Krankenhaus gewährleistet ist.

Wer diese Tätigkeit ausüben will, muss die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erwerben. Dazu ist eine mindestens 30-monatige klinische Tätigkeit Voraussetzung. Davon sind sechs Monate Weiterbildung in Intensivmedizin, Anästhesiologie oder in der Notfallaufnahme, 80 Kursstunden und anschließend 50 Einsätze im Notarztwagen oder Rettungshubschrauber zu absolvieren.

Das sieht die (Muster-)Weiterbildungsordnung „Notfallmedizin“ vor, die im Jahr 2004 von der Konsensuskonferenz der Bundesärztekammer verabschiedet wurde. Die Aufnahme der Notfallmedizin in die Weiterbildungsordnung ersetzt nach und nach den „Fachkundenachweis Rettungsdienst“, der früher Zugangsvoraussetzung für die Tätigkeit als Notarzt war. Bezüglich der Übergangsbestimmungen gibt die zuständige Ärztekammer Auskunft.

Die Kursinhalte der 80-stündigen Fortbildung sind von der Bundesärztekammer im „Kursbuch Notfallmedizin“ folgendermaßen festgelegt worden (Auszug):

Grundlagen und Basisversorgung (u. a. Rechtliches, Luftrettung, Taktisches Vorgehen, Fahrzeuge)
Airway-Management, Reanimation
Kardiale Notfälle (u. a. EKG-Praktikum)
Weitere internistische Notfälle (u. a. respiratorische, gastrointestinale und Stoffwechsel-Notfälle)
Neurologische, psychiatrische und psychosoziale Notfälle
Traumatologie (u. a. Polytrauma, Stromunfälle, Beinahe-Ertrinken)
Notfälle aus der Augenheilkunde, Urologie, Gynäkologie und Kinderheilkunde
Massenanfall Verletzter oder akut Erkrankter, Sichtung.
Weitere Voraussetzungen für einen Einsatz als Notarzt im Rettungsdienst ist die im Führerschein eingetragene Erlaubnis für „Fahrzeuge mit Sonderwarneinrichtungen“ (Blaulicht). Ferner müssen Notärzte als aktive Teilnehmer am Sprechfunk die Sprechfunkberechtigung für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“ (BOS) erwerben. Dies ist in einigen Bundesländern bereits dann erforderlich, wenn die Funkgespräche lediglich mitgehört werden. Die entsprechende Ausbildung wird von den Rettungsdiensten angeboten, dauert zwei Wochenenden und schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.

Auch persönliche Eigenschaften gehören zum Berufsprofil eines Notarztes: die Kompetenz, rasch und ohne langwierige Diagnostik Entscheidungen zu treffen – und die Grenzen seiner Möglichkeiten richtig einzuschätzen. Unbedingt erforderlich ist auch eine stabile Psyche. Denn ein Notarzt gerät immer wieder in Situationen, die extrem belastend sein können. Er muss es verkraften, nach einem Verkehrsunfall einen Motorradfahrer zu versorgen, der ein Bein verloren hat - und keine zwei Stunden später von einer Feuerwehrdrehleiter aus einen Menschen davon abzubringen, seinem Leben durch einen Sprung in die Tiefe ein Ende zu setzen. Solche Extremsituationen sind selten, aber auch dann muss ein Notarzt professionell agieren und doch die notwendige Empathie bewahren, die ebenso zu seinem Beruf gehört.

Viele Ärzte für Notfallmedizin sind zugleich Internisten, Chirurgen und/oder Allgemeinmediziner. Die meisten sind in einem Krankenhaus beschäftigt oder mit eigener Praxis niedergelassen, immer häufiger auch in speziellen Notfallpraxen. Sie übernehmen regelmäßig den Notarztdienst an einem Rettungsdienststandort. Nur selten sind Notärzte direkt bei den Rettungsdiensten oder deren Trägern angestellt. Das trifft vor allem für ländliche Gebiete zu.

Bei ihren Einsätzen arbeiten Notärzte mit Rettungssanitätern und Rettungsassistenten zusammen. Sie fahren entweder im Rettungswagen mit oder treffen sich im so genannten „Rendezvous“ direkt am Einsatzort mit der Besatzung des Rettungswagens. Ein weiteres Arbeitsfeld ist der Einsatz im Rettungshubschrauber. Die Luftrettung ist überall dort wichtig, wo eine Anfahrt auf der Straße zu lange dauern würde oder wo sie unmöglich ist. Ein Beispiel ist die Versorgung von Verletzten im Gebirge. An den Rettungsdienststandorten entlang der Küste leisten Notärzte Einsätze auch auf hoher See.

Wenn Kinder als Patienten zu versorgen sind, fehlen den Notärzten häufig spezielle Kenntnisse – „es ist dann keine Schande, in einer Kinderklinik nachzufragen“, sagt Prof. Thomas Nicolai von der Kinderklinik der Universität München. Kinderärzte können bei der Deutschen Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin die Qualifikation zum Neugeborenen-Notarzt (www.gnpi.de/weiterb/neugenotarzt.htm) erwerben.

Nicht weniger wichtig sind weitere Arbeitsfelder von Notärzten: die Begleitung organisierter Reisen, auch von Kreuzfahrten oder Trekkingtouren; Rückholtransporte von schwer Erkrankten oder Verletzten aus dem In- und Ausland; die Einsatzbereitschaft bei Großveranstaltungen. Nicht immer können die Rettungsdienststandorte diesen Bedarf mit eigenem Personal decken. Eine Notarzt-Börse ermöglicht es jedoch, solche Lücken zu schließen.

„Wir sind darüber sehr froh“, sagt Dr. Dieter Stratmann, der die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND) (www.band-online.de/inhalt.php) leitet, „doch auf Dauer kann dadurch ein klar strukturiertes System mit enger klinischer Anbindung nicht ersetzt werden“. Daran mangelt es in der Tat: Die Notärzte eines Standorts kommen aus verschiedenen Krankenhäusern, und auch Verletzte oder Erkrankte können aus Kapazitätsgründen nicht immer dort versorgt werden, wo es fachlich oder räumlich geboten wäre.

Ärzte für Notfallmedizin (oder solche mit dem „Fachkundenachweis Rettungsdienst“) können bei den Ärztekammern noch weitere Qualifikationen erwerben, nämlich die Bezeichnungen:

Leitender Notarzt (LNA) – dieser übernimmt bei größeren Einsätzen „mit einem Massenanfall von Verletzten“ koordinierende Aufgaben und ist gegenüber den Ärzten am Einsatzort weisungsbefugt. Die Rettungsdienste ernennen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ärztekammer eine ausreichende Zahl von LNÄ. Für die Tätigkeit als LNA ist ein Fachkundenachweis erforderlich.
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) – dieser ist für die medizinisch-organisatorischen Aufgaben an einem Rettungsdienststandort verantwortlich, etwa für die Festlegung der Ausrüstung und Aus- und Fortbildung.
Ferner empfiehlt die Bundesärztekammer, jeweils einen „Ärztlichen Leiter Notarztstandort“ festzulegen, der für die Auswahl und Überwachung der Notärzte an einem Standort zuständig ist. Hierfür ist bisher keine mit einer Fortbildung verbundene Qualifikation vorgesehen.

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